Kommunalwahl

am 08. März 2026

Am Sonntag, 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt – auch in Röttenbach wird gewählt.

Die Kommunalwahlen finden in Bayern alle sechs Jahre statt. In Röttenbach wird der Erste Bürgermeister und die 16 Mitglieder des Gemeinderats gewählt.

Wer darf wählen?
  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger ist
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält
  • nach vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wie geht Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl?

Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.

Panaschieren ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, auch Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit sich bewerbende Personen verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.

Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.

KONTAKT

Gemeinde Röttenbach
Rathausplatz 1
91187 Röttenbach
Tel. 09172 6910-18
wahlamt@roettenbach.de