Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Gewählt wird der Gemeinderat alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat der Gemeinde Röttenbach besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern. Die letzte Wahl des Gemeinderats fand am 8. März 2026 statt. Alle Sitzungsunterlagen, Kurzbeschlüsse und Protokolle zu Gemeinderatssitzungen finden Sie im Sitzungsportal.

Die sogenannten Ausschüsse sind Gremien, die die Sachfragen detailliert erörtern und die Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Da nicht jedes Mitglied des Gemeinderates in allen Ausschüssen sowohl die Kompetenz besitzt, als auch die dafür notwendige Zeit eines Vollzeit-Politikers fehlt, ist nicht jedes Mitglied des Gemeinderates in jedem Ausschuss vertreten.